Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vertragsabschluss
§ 2 Vertragsabschluss
§ 3 Leistungen
§ 3 Leistungen
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
§ 5 Korrekturen
§ 5 Korrekturen
§ 6 Zusätzliche Leistungen
§ 6 Zusätzliche Leistungen
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
§ 8 Projektpause
§ 8 Projektpause
§ 9 Lieferzeiten
§ 9 Lieferzeiten
§ 10 Abnahme
§ 10 Abnahme
§ 11 Hosting
§ 11 Hosting
§ 12 Domainregistrierung
§ 12 Domainregistrierung
§ 13 Nutzungsrechte
§ 13 Nutzungsrechte
§ 14 Entwürfe und Quelldateien
§ 14 Entwürfe und Quelldateien
§ 15 Referenznutzung
§ 15 Referenznutzung
§ 16 Fremdleistungen und Drittanbieter
§ 16 Fremdleistungen und Drittanbieter
§ 16 Fremdleistungen und Drittanbieter
§ 17 Verantwortlichkeit für bereitgestellte Inhalte
§ 17 Verantwortlichkeit für bereitgestellte Inhalte
§ 17 Verantwortlichkeit für bereitgestellte Inhalte
§ 18 Keine Erfolgsgarantie
§ 18 Keine Erfolgsgarantie
§ 18 Keine Erfolgsgarantie
§ 19 Rechtstexte und rechtliche Hinweise
§ 19 Rechtstexte und rechtliche Hinweise
§ 20 Datenschutz und gesetzliche Anforderungen
§ 20 Datenschutz und gesetzliche Anforderungen
§ 21 Support und nachträgliche Änderungen
§ 21 Support und nachträgliche Änderungen
§ 22 Browserkompatibilität
§ 22 Browserkompatibilität
§ 23 Änderungen durch Dritte
§ 23 Änderungen durch Dritte
§ 24 Datensicherung
§ 24 Datensicherung
§ 25 Kommunikation
§ 25 Kommunikation
§ 26 Vertraulichkeit
§ 26 Vertraulichkeit
§ 26 Vertraulichkeit
§ 27 Kündigung während der Projektumsetzung
§ 27 Kündigung während der Projektumsetzung
§ 27 Kündigung während der Projektumsetzung
§ 28 Haftung
§ 28 Haftung
§ 28 Haftung
§ 29 Höhere Gewalt
§ 29 Höhere Gewalt
§ 29 Höhere Gewalt
§ 30 Gerichtsstand und anwendbares Recht
§ 30 Gerichtsstand und anwendbares Recht
§ 30 Gerichtsstand und anwendbares Recht
§ 31 Schlussbestimmungen
§ 31 Schlussbestimmungen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Vortex Digital (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über die Erstellung von Websites, Logos sowie weitere angebotene Dienstleistungen.
(2) Die AGB gelten gegenüber Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen sowie Verbrauchern, soweit im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, bleiben hiervon unberührt.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Vortex Digital (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über die Erstellung von Websites, Logos sowie weitere angebotene Dienstleistungen.
(2) Die AGB gelten gegenüber Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen sowie Verbrauchern, soweit im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, bleiben hiervon unberührt.
(1) Die auf der Website dargestellten Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dienen der unverbindlichen Information.
(2) Vor Beginn eines Projekts erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot, das den vereinbarten Leistungsumfang sowie die Vergütung enthält.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform, insbesondere per E-Mail, annimmt. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Beginn der Arbeiten von der vereinbarten Anzahlung abhängig zu machen.
(1) Die auf der Website dargestellten Leistungen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dienen der unverbindlichen Information.
(2) Vor Beginn eines Projekts erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot, das den vereinbarten Leistungsumfang sowie die Vergütung enthält.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform, insbesondere per E-Mail, annimmt. (4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Beginn der Arbeiten von der vereinbarten Anzahlung abhängig zu machen.
(1) Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an: Erstellung individueller Websites Gestaltung von Logos Einrichtung und Konfiguration von Websites Veröffentlichung von Websites Hosting von Websites (optional) Registrierung und Einrichtung von Domains (optional) Übergabe der fertigen Website an den Auftraggeber, sofern vereinbart
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
(3) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder einer schriftlichen Vereinbarung enthalten sind, gelten nicht als Bestandteil des Vertrags und können gesondert berechnet werden.
(4) Jede Website wird individuell nach den im Angebot vereinbarten Anforderungen erstellt. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Leistungen besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
(1) Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an: Erstellung individueller Websites Gestaltung von Logos Einrichtung und Konfiguration von Websites Veröffentlichung von Websites Hosting von Websites (optional) Registrierung und Einrichtung von Domains (optional) Übergabe der fertigen Website an den Auftraggeber, sofern vereinbart
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
(3) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder einer schriftlichen Vereinbarung enthalten sind, gelten nicht als Bestandteil des Vertrags und können gesondert berechnet werden.
(4) Jede Website wird individuell nach den im Angebot vereinbarten Anforderungen erstellt. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen oder Leistungen besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurden.
(1) Für die vereinbarten Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot festgelegten Preise.
(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten.
(3) Der Auftragnehmer beginnt mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
(4) Der verbleibende Rechnungsbetrag ist nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Leistungen beim Auftragnehmer. Erst mit vollständigem Zahlungseingang gehen die vereinbarten Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
(6) Rechnungen werden grundsätzlich in elektronischer Form per E-Mail übermittelt.
(7) Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen oder die Übergabe bzw. Veröffentlichung der Website bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung zurückzuhalten.
(1) Für die vereinbarten Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot festgelegten Preise.
(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist vor Beginn der Arbeiten eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu leisten.
(3) Der Auftragnehmer beginnt mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
(4) Der verbleibende Rechnungsbetrag ist nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen und Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(5) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erstellten Leistungen beim Auftragnehmer. Erst mit vollständigem Zahlungseingang gehen die vereinbarten Nutzungsrechte auf den Auftraggeber über.
(6) Rechnungen werden grundsätzlich in elektronischer Form per E-Mail übermittelt.
(7) Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen oder die Übergabe bzw. Veröffentlichung der Website bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung zurückzuhalten.
(1) Nach Fertigstellung des ersten Entwurfs stehen dem Auftraggeber zwei Korrekturrunden ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung, sofern sich die Änderungswünsche im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bewegen.
(2) Eine Korrekturrunde umfasst die gebündelte Mitteilung sämtlicher Änderungswünsche des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist angehalten, sämtliche gewünschten Änderungen möglichst gesammelt mitzuteilen.
(3) Änderungen, die über die vereinbarten zwei Korrekturrunden hinausgehen oder den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang erweitern, gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz oder gemäß einem gesonderten Angebot berechnet.
(4) Änderungswünsche, die nach der Abnahme oder Veröffentlichung der Website eingehen, gelten grundsätzlich als kostenpflichtige Zusatzleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(1) Nach Fertigstellung des ersten Entwurfs stehen dem Auftraggeber zwei Korrekturrunden ohne zusätzliche Vergütung zur Verfügung, sofern sich die Änderungswünsche im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bewegen.
(2) Eine Korrekturrunde umfasst die gebündelte Mitteilung sämtlicher Änderungswünsche des Auftraggebers. Der Auftraggeber ist angehalten, sämtliche gewünschten Änderungen möglichst gesammelt mitzuteilen.
(3) Änderungen, die über die vereinbarten zwei Korrekturrunden hinausgehen oder den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang erweitern, gelten als zusätzliche Leistungen und werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz oder gemäß einem gesonderten Angebot berechnet.
(4) Änderungswünsche, die nach der Abnahme oder Veröffentlichung der Website eingehen, gelten grundsätzlich als kostenpflichtige Zusatzleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(1) Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sind, gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert berechnet.
(2) Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen zusätzliche Leistungen dar und werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz oder auf Grundlage eines gesonderten Angebots vergütet.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Beginn der zusätzlichen Leistungen über die hierdurch entstehenden Kosten, sofern diese nicht bereits vertraglich vereinbart wurden.
(4) Nicht im Angebot enthaltene Funktionen, Integrationen oder Erweiterungen (z. B. Buchungssysteme, Onlineshops, Mehrsprachigkeit oder Schnittstellen zu Drittanbietern) gelten als zusätzliche Leistungen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(1) Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sind, gelten als zusätzliche Leistungen und werden gesondert berechnet.
(2) Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, stellen zusätzliche Leistungen dar und werden nach dem jeweils gültigen Stundensatz oder auf Grundlage eines gesonderten Angebots vergütet.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor Beginn der zusätzlichen Leistungen über die hierdurch entstehenden Kosten, sofern diese nicht bereits vertraglich vereinbart wurden.
(4) Nicht im Angebot enthaltene Funktionen, Integrationen oder Erweiterungen (z. B. Buchungssysteme, Onlineshops, Mehrsprachigkeit oder Schnittstellen zu Drittanbietern) gelten als zusätzliche Leistungen und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Zugangsdaten sowie sonstigen benötigten Inhalte rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, sofern deren Bereitstellung Bestandteil der vereinbarten Mitwirkungspflichten ist.
(2) Sofern die Erstellung oder Beschaffung von Texten, Bildern, Logos oder sonstigen Inhalten nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist, erfolgt diese ausschließlich auf Wunsch des Auftraggebers und gegen gesonderte Vergütung.
(3) Verzögert sich die Durchführung des Projekts aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspätet bereitgestellter Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend. Hieraus entstehende Verzögerungen hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereitgestellte Entwürfe, Zwischenstände oder sonstige Arbeitsergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und Änderungswünsche oder Freigaben mitzuteilen. Verzögerungen aufgrund ausbleibender Rückmeldungen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Zugangsdaten sowie sonstigen benötigten Inhalte rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, sofern deren Bereitstellung Bestandteil der vereinbarten Mitwirkungspflichten ist.
(2) Sofern die Erstellung oder Beschaffung von Texten, Bildern, Logos oder sonstigen Inhalten nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist, erfolgt diese ausschließlich auf Wunsch des Auftraggebers und gegen gesonderte Vergütung.
(3) Verzögert sich die Durchführung des Projekts aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspätet bereitgestellter Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend. Hieraus entstehende Verzögerungen hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bereitgestellte Entwürfe, Zwischenstände oder sonstige Arbeitsergebnisse innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und Änderungswünsche oder Freigaben mitzuteilen. Verzögerungen aufgrund ausbleibender Rückmeldungen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
(1) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder bleiben erforderliche Informationen, Freigaben oder Rückmeldungen über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen aus, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt bis zur vollständigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten vorübergehend auszusetzen.
(2) Während der Projektpause ruhen die Leistungspflichten des Auftragnehmers. Vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermine verlängern sich entsprechend um den Zeitraum der Verzögerung sowie um eine angemessene Wiederaufnahmezeit.
(3) Aus einer Projektpause, die durch die fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verursacht wurde, können gegenüber dem Auftragnehmer keine Ansprüche wegen Verzögerungen oder Terminüberschreitungen geltend gemacht werden.
(4) Dauert die Projektpause länger als 90 Kalendertage an, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt neu zu terminieren oder den bis dahin entstandenen Aufwand abzurechnen.
(1) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder bleiben erforderliche Informationen, Freigaben oder Rückmeldungen über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen aus, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt bis zur vollständigen Erfüllung der Mitwirkungspflichten vorübergehend auszusetzen.
(2) Während der Projektpause ruhen die Leistungspflichten des Auftragnehmers. Vereinbarte Liefer- oder Fertigstellungstermine verlängern sich entsprechend um den Zeitraum der Verzögerung sowie um eine angemessene Wiederaufnahmezeit.
(3) Aus einer Projektpause, die durch die fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verursacht wurde, können gegenüber dem Auftragnehmer keine Ansprüche wegen Verzögerungen oder Terminüberschreitungen geltend gemacht werden.
(4) Dauert die Projektpause länger als 90 Kalendertage an, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt neu zu terminieren oder den bis dahin entstandenen Aufwand abzurechnen.
(1) Vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Mitwirkungs- und Zahlungspflichten fristgerecht nachkommt.
(2) Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend. Hieraus entstehende Verzögerungen hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
(3) Liefertermine verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, als voraussichtliche Fertigstellungstermine.
(1) Vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine gelten nur unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber seinen vertraglichen Mitwirkungs- und Zahlungspflichten fristgerecht nachkommt.
(2) Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend. Hieraus entstehende Verzögerungen hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.
(3) Liefertermine verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, als voraussichtliche Fertigstellungstermine.
(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Fertigstellung und stellt die Website zur Prüfung bereit.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Website innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung auf vertragsgemäße Ausführung zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel schriftlich mitzuteilen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder wird die Website veröffentlicht, produktiv genutzt oder anderweitig ohne Beanstandung verwendet, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(4) Liegen berechtigte Mängel vor, erhält der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Erst wenn die Nachbesserung endgültig fehlschlägt oder verweigert wird, können die dem Auftraggeber gesetzlich zustehenden Rechte geltend gemacht werden.
(5) Unwesentliche Abweichungen, insbesondere solche, die die Funktionsfähigkeit der Website nicht beeinträchtigen (z. B. geringfügige optische Unterschiede oder browserbedingte Darstellungen), berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über die Fertigstellung und stellt die Website zur Prüfung bereit.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Website innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung auf vertragsgemäße Ausführung zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel schriftlich mitzuteilen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder wird die Website veröffentlicht, produktiv genutzt oder anderweitig ohne Beanstandung verwendet, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
(4) Liegen berechtigte Mängel vor, erhält der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Erst wenn die Nachbesserung endgültig fehlschlägt oder verweigert wird, können die dem Auftraggeber gesetzlich zustehenden Rechte geltend gemacht werden.
(5) Unwesentliche Abweichungen, insbesondere solche, die die Funktionsfähigkeit der Website nicht beeinträchtigen (z. B. geringfügige optische Unterschiede oder browserbedingte Darstellungen), berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(1) Sofern zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer das Hosting der erstellten Website. Das Hosting ist nicht Bestandteil jedes Webdesign-Vertrags und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Das Hosting wird als fortlaufende Dienstleistung angeboten und unterliegt einer Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten.
(3) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Hostingvertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(4) Alternativ zum Hosting kann die fertige Website nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übergeben werden. In diesem Fall endet die Leistungspflicht des Auftragnehmers mit der vereinbarten Übergabe, sofern keine weiteren Leistungen ausdrücklich vereinbart wurden.
(5) Hosting und Übergabe stellen zwei voneinander unabhängige Vertragsmodelle dar. Welche Variante Anwendung findet, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Sicherstellung des Betriebs notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen. Hierdurch bedingte, vorübergehende Einschränkungen der Erreichbarkeit stellen keinen Mangel dar.
(7) Das Hosting erfolgt unter Nutzung externer Dienstleister. Für Ausfälle oder Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, insbesondere bei Hosting- oder Domainanbietern, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der Hostingvergütung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hostingleistungen nach vorheriger Ankündigung auszusetzen oder einzustellen, sofern gesetzliche oder vertragliche Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(1) Sofern zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Auftragnehmer das Hosting der erstellten Website. Das Hosting ist nicht Bestandteil jedes Webdesign-Vertrags und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Das Hosting wird als fortlaufende Dienstleistung angeboten und unterliegt einer Mindestvertragslaufzeit von sechs Monaten.
(3) Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Hostingvertrag von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(4) Alternativ zum Hosting kann die fertige Website nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber übergeben werden. In diesem Fall endet die Leistungspflicht des Auftragnehmers mit der vereinbarten Übergabe, sofern keine weiteren Leistungen ausdrücklich vereinbart wurden.
(5) Hosting und Übergabe stellen zwei voneinander unabhängige Vertragsmodelle dar. Welche Variante Anwendung findet, ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Sicherstellung des Betriebs notwendige Wartungsarbeiten durchzuführen. Hierdurch bedingte, vorübergehende Einschränkungen der Erreichbarkeit stellen keinen Mangel dar.
(7) Das Hosting erfolgt unter Nutzung externer Dienstleister. Für Ausfälle oder Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, insbesondere bei Hosting- oder Domainanbietern, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der Hostingvergütung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Hostingleistungen nach vorheriger Ankündigung auszusetzen oder einzustellen, sofern gesetzliche oder vertragliche Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(1) Auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer die Registrierung einer Domain. Die Registrierung erfolgt ausschließlich gegen gesonderte Vergütung und ist nicht Bestandteil des regulären Leistungsumfangs, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Bereits vorhandene Domains des Auftraggebers werden, sofern technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, bevorzugt für die Umsetzung des Projekts verwendet.
(3) Neu registrierte Domains werden – soweit technisch und organisatorisch möglich – im Namen des Auftraggebers registriert. Der Auftraggeber bleibt Inhaber der Domain.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine gewünschte Domain verfügbar ist oder dauerhaft registriert werden kann.
(5) Der Auftraggeber ist für die Auswahl der gewünschten Domain verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Prüfung hinsichtlich bestehender Marken-, Namens- oder sonstiger Schutzrechte.
(6) Gebühren von Domain-Registraren oder sonstigen Drittanbietern sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert berechnet.
(1) Auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer die Registrierung einer Domain. Die Registrierung erfolgt ausschließlich gegen gesonderte Vergütung und ist nicht Bestandteil des regulären Leistungsumfangs, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Bereits vorhandene Domains des Auftraggebers werden, sofern technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll, bevorzugt für die Umsetzung des Projekts verwendet.
(3) Neu registrierte Domains werden – soweit technisch und organisatorisch möglich – im Namen des Auftraggebers registriert. Der Auftraggeber bleibt Inhaber der Domain.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine gewünschte Domain verfügbar ist oder dauerhaft registriert werden kann.
(5) Der Auftraggeber ist für die Auswahl der gewünschten Domain verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Prüfung hinsichtlich bestehender Marken-, Namens- oder sonstiger Schutzrechte.
(6) Gebühren von Domain-Registraren oder sonstigen Drittanbietern sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert berechnet.
(1) Sämtliche Nutzungsrechte an den im Rahmen des Vertrags erstellten Leistungen, insbesondere an Websites, Logos, Grafiken und sonstigen Designleistungen, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher vereinbarter Vergütungen beim Auftragnehmer.
(2) Erst mit vollständigem Zahlungseingang erhält der Auftraggeber die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Leistungen.
(3) Vor vollständiger Bezahlung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die erstellten Leistungen ganz oder teilweise zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(4) Die Übergabe von Dateien oder die Veröffentlichung einer Website begründet allein noch keinen Übergang der Nutzungsrechte. Maßgeblich ist ausschließlich die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(5) Die Herausgabe von Arbeitsdateien, Projektdateien oder editierbaren Quelldateien (z. B. Framer-, AI-, PSD-, SVG- oder vergleichbaren Dateien) erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(6) Sämtliche nicht ausgewählten Entwürfe, Konzepte, Designs und Gestaltungsvorschläge verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung weder genutzt noch vervielfältigt werden.
(1) Sämtliche Nutzungsrechte an den im Rahmen des Vertrags erstellten Leistungen, insbesondere an Websites, Logos, Grafiken und sonstigen Designleistungen, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher vereinbarter Vergütungen beim Auftragnehmer.
(2) Erst mit vollständigem Zahlungseingang erhält der Auftraggeber die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte an den erstellten Leistungen.
(3) Vor vollständiger Bezahlung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die erstellten Leistungen ganz oder teilweise zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder in sonstiger Weise zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(4) Die Übergabe von Dateien oder die Veröffentlichung einer Website begründet allein noch keinen Übergang der Nutzungsrechte. Maßgeblich ist ausschließlich die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(5) Die Herausgabe von Arbeitsdateien, Projektdateien oder editierbaren Quelldateien (z. B. Framer-, AI-, PSD-, SVG- oder vergleichbaren Dateien) erfolgt nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(6) Sämtliche nicht ausgewählten Entwürfe, Konzepte, Designs und Gestaltungsvorschläge verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung weder genutzt noch vervielfältigt werden.
(1) Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Gestaltungsvorschläge sowie sonstige Arbeitsergebnisse, die vom Auftraggeber nicht ausgewählt oder beauftragt wurden, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Eine Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Bearbeitung nicht ausgewählter Entwürfe ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
(3) Die Herausgabe von editierbaren Projekt-, Arbeits- oder Quelldateien, insbesondere Framer-Dateien, AI-, PSD-, SVG-, Figma- oder vergleichbaren Dateien, erfolgt ausschließlich, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Sofern die Herausgabe von Quelldateien vereinbart wurde, ergibt sich deren Umfang ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(5) Interne Arbeitsunterlagen, Skizzen, Zwischenergebnisse, Layoutvarianten sowie sonstige vorbereitende Arbeiten sind grundsätzlich nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung und werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeine Gestaltungs- und Programmierkenntnisse sowie selbst entwickelte Arbeitsmethoden auch für andere Projekte zu verwenden, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen oder geschützten Inhalte des Auftraggebers offengelegt werden.
(1) Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Gestaltungsvorschläge sowie sonstige Arbeitsergebnisse, die vom Auftraggeber nicht ausgewählt oder beauftragt wurden, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
(2) Eine Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Bearbeitung nicht ausgewählter Entwürfe ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers unzulässig.
(3) Die Herausgabe von editierbaren Projekt-, Arbeits- oder Quelldateien, insbesondere Framer-Dateien, AI-, PSD-, SVG-, Figma- oder vergleichbaren Dateien, erfolgt ausschließlich, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Sofern die Herausgabe von Quelldateien vereinbart wurde, ergibt sich deren Umfang ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(5) Interne Arbeitsunterlagen, Skizzen, Zwischenergebnisse, Layoutvarianten sowie sonstige vorbereitende Arbeiten sind grundsätzlich nicht Bestandteil der geschuldeten Leistung und werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(6) Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, allgemeine Gestaltungs- und Programmierkenntnisse sowie selbst entwickelte Arbeitsmethoden auch für andere Projekte zu verwenden, sofern hierbei keine vertraulichen Informationen oder geschützten Inhalte des Auftraggebers offengelegt werden.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte nach deren Veröffentlichung als Referenz für eigene Werbezwecke zu nutzen.
(2) Die Referenznutzung kann insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen sowie in sonstigen Werbe- und Marketingmaterialien erfolgen.
(3) Die Referenzdarstellung kann insbesondere den Namen des Auftraggebers, das Unternehmenslogo, Screenshots der erstellten Website sowie eine kurze Projektbeschreibung umfassen, sofern hierdurch keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
(4) Der Auftraggeber kann der Referenznutzung vor Vertragsschluss ausdrücklich widersprechen. In diesem Fall erfolgt keine Veröffentlichung des Projekts zu Referenzzwecken.
(5) Eine Referenznutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen üblicher Eigenwerbung des Auftragnehmers. Rechte des Auftraggebers an Marken, Logos oder sonstigen geschützten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, abgeschlossene Projekte nach deren Veröffentlichung als Referenz für eigene Werbezwecke zu nutzen.
(2) Die Referenznutzung kann insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken, in Präsentationen sowie in sonstigen Werbe- und Marketingmaterialien erfolgen.
(3) Die Referenzdarstellung kann insbesondere den Namen des Auftraggebers, das Unternehmenslogo, Screenshots der erstellten Website sowie eine kurze Projektbeschreibung umfassen, sofern hierdurch keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
(4) Der Auftraggeber kann der Referenznutzung vor Vertragsschluss ausdrücklich widersprechen. In diesem Fall erfolgt keine Veröffentlichung des Projekts zu Referenzzwecken.
(5) Eine Referenznutzung erfolgt ausschließlich im Rahmen üblicher Eigenwerbung des Auftragnehmers. Rechte des Auftraggebers an Marken, Logos oder sonstigen geschützten Inhalten bleiben hiervon unberührt.
(1) Leistungen, Produkte oder Lizenzen von Drittanbietern, die nicht ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots sind, werden gesondert berechnet oder sind vom Auftraggeber selbst zu beschaffen.
(2) Hierzu zählen insbesondere: Domains Hosting kostenpflichtige Plugins kostenpflichtige Schriftarten Stockfotos Bildlizenzen Icons externe Software Drittanbieter-Services kostenpflichtige APIs sonstige erforderliche Lizenzen oder digitale Produkte
(3) Entstehende Gebühren oder laufende Kosten von Drittanbietern werden dem Auftraggeber transparent mitgeteilt und nur nach vorheriger Vereinbarung in Rechnung gestellt oder sind unmittelbar vom Auftraggeber an den jeweiligen Anbieter zu entrichten.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Preisgestaltung oder zukünftige Änderungen der Leistungen externer Drittanbieter.
(5) Preisänderungen von Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer.
(6) Stellt ein Drittanbieter seine Leistungen dauerhaft ein oder ändert diese wesentlich, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung. Er unterstützt den Auftraggeber im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung bei der Suche nach einer geeigneten Alternative.
(1) Leistungen, Produkte oder Lizenzen von Drittanbietern, die nicht ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots sind, werden gesondert berechnet oder sind vom Auftraggeber selbst zu beschaffen.
(2) Hierzu zählen insbesondere: Domains Hosting kostenpflichtige Plugins kostenpflichtige Schriftarten Stockfotos Bildlizenzen Icons externe Software Drittanbieter-Services kostenpflichtige APIs sonstige erforderliche Lizenzen oder digitale Produkte
(3) Entstehende Gebühren oder laufende Kosten von Drittanbietern werden dem Auftraggeber transparent mitgeteilt und nur nach vorheriger Vereinbarung in Rechnung gestellt oder sind unmittelbar vom Auftraggeber an den jeweiligen Anbieter zu entrichten.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Preisgestaltung oder zukünftige Änderungen der Leistungen externer Drittanbieter.
(5) Preisänderungen von Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer.
(6) Stellt ein Drittanbieter seine Leistungen dauerhaft ein oder ändert diese wesentlich, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung. Er unterstützt den Auftraggeber im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung bei der Suche nach einer geeigneten Alternative.
(1) Leistungen, Produkte oder Lizenzen von Drittanbietern, die nicht ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots sind, werden gesondert berechnet oder sind vom Auftraggeber selbst zu beschaffen.
(2) Hierzu zählen insbesondere: Domains Hosting kostenpflichtige Plugins kostenpflichtige Schriftarten Stockfotos Bildlizenzen Icons externe Software Drittanbieter-Services kostenpflichtige APIs sonstige erforderliche Lizenzen oder digitale Produkte
(3) Entstehende Gebühren oder laufende Kosten von Drittanbietern werden dem Auftraggeber transparent mitgeteilt und nur nach vorheriger Vereinbarung in Rechnung gestellt oder sind unmittelbar vom Auftraggeber an den jeweiligen Anbieter zu entrichten.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Preisgestaltung oder zukünftige Änderungen der Leistungen externer Drittanbieter.
(5) Preisänderungen von Drittanbietern liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer.
(6) Stellt ein Drittanbieter seine Leistungen dauerhaft ein oder ändert diese wesentlich, übernimmt der Auftragnehmer hierfür keine Haftung. Er unterstützt den Auftraggeber im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung bei der Suche nach einer geeigneten Alternative.
(1) Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte sowie deren rechtliche Zulässigkeit allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für: Texte Bilder Logos Grafiken Videos Marken Rechtstexte Zugangsdaten sonstige bereitgestellte Inhalte oder Dateien
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche zur Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der bereitgestellten Inhalte erforderlichen Rechte verfügt und durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte auf deren rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.
(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen oder unberechtigten Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entstehen, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(5) Erlangt der Auftragnehmer Kenntnis von offensichtlichen Rechtsverstößen oder begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit bereitgestellter Inhalte, ist er berechtigt, deren Verwendung bis zur Klärung auszusetzen oder abzulehnen.
(1) Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte sowie deren rechtliche Zulässigkeit allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für: Texte Bilder Logos Grafiken Videos Marken Rechtstexte Zugangsdaten sonstige bereitgestellte Inhalte oder Dateien
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche zur Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der bereitgestellten Inhalte erforderlichen Rechte verfügt und durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte auf deren rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.
(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen oder unberechtigten Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entstehen, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(5) Erlangt der Auftragnehmer Kenntnis von offensichtlichen Rechtsverstößen oder begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit bereitgestellter Inhalte, ist er berechtigt, deren Verwendung bis zur Klärung auszusetzen oder abzulehnen.
(1) Der Auftraggeber ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte sowie deren rechtliche Zulässigkeit allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für: Texte Bilder Logos Grafiken Videos Marken Rechtstexte Zugangsdaten sonstige bereitgestellte Inhalte oder Dateien
(2) Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche zur Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der bereitgestellten Inhalte erforderlichen Rechte verfügt und durch deren Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte auf deren rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen.
(4) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen oder unberechtigten Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte entstehen, soweit der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
(5) Erlangt der Auftragnehmer Kenntnis von offensichtlichen Rechtsverstößen oder begründeten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit bereitgestellter Inhalte, ist er berechtigt, deren Verwendung bis zur Klärung auszusetzen oder abzulehnen.
(1) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, übernimmt jedoch keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen oder geschäftlichen Erfolg.
(2) Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für: bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen (z. B. Google) eine bestimmte Anzahl von Websitebesuchern eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder Neukunden Umsatzsteigerungen oder Gewinnsteigerungen einen bestimmten Marketing- oder Werbeerfolg die Auffindbarkeit der Website in Suchmaschinen die dauerhafte Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit von Leistungen externer Drittanbieter
(3) Der Auftragnehmer übernimmt ferner keine Garantie dafür, dass sich die Website dauerhaft unverändert in Suchmaschinen, Browsern oder bei Drittanbietern verhält, sofern Änderungen außerhalb seines Einflussbereichs erfolgen.
(4) Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist nur Bestandteil der geschuldeten Leistungen, sofern sie ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
(5) Der Auftragnehmer schuldet keine Marketing-, Werbe-, Unternehmens- oder Rechtsberatung, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(1) Der Auftragnehmer schuldet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen, übernimmt jedoch keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen oder geschäftlichen Erfolg.
(2) Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für: bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen (z. B. Google) eine bestimmte Anzahl von Websitebesuchern eine bestimmte Anzahl von Anfragen oder Neukunden Umsatzsteigerungen oder Gewinnsteigerungen einen bestimmten Marketing- oder Werbeerfolg die Auffindbarkeit der Website in Suchmaschinen die dauerhafte Verfügbarkeit oder Erreichbarkeit von Leistungen externer Drittanbieter
(3) Der Auftragnehmer übernimmt ferner keine Garantie dafür, dass sich die Website dauerhaft unverändert in Suchmaschinen, Browsern oder bei Drittanbietern verhält, sofern Änderungen außerhalb seines Einflussbereichs erfolgen.
(4) Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist nur Bestandteil der geschuldeten Leistungen, sofern sie ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
(5) Der Auftragnehmer schuldet keine Marketing-, Werbe-, Unternehmens- oder Rechtsberatung, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(1) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Eine rechtliche Beratung oder Prüfung der Website sowie einzelner Inhalte ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Muster, Vorlagen oder sonstige Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen) zur Verfügung stellt oder in die Website einbindet, dienen diese ausschließlich als unverbindliche Vorlage.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung solcher Muster oder Rechtstexte für den konkreten Einzelfall.
(4) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche auf seiner Website verwendeten Rechtstexte vor der Veröffentlichung rechtlich prüfen zu lassen und deren fortlaufende Aktualität sicherzustellen.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für rechtliche Konsequenzen, Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Ansprüche, die aus der Verwendung oder dem Fehlen von Rechtstexten entstehen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.
(1) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Eine rechtliche Beratung oder Prüfung der Website sowie einzelner Inhalte ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(2) Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Muster, Vorlagen oder sonstige Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen) zur Verfügung stellt oder in die Website einbindet, dienen diese ausschließlich als unverbindliche Vorlage.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung solcher Muster oder Rechtstexte für den konkreten Einzelfall.
(4) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, sämtliche auf seiner Website verwendeten Rechtstexte vor der Veröffentlichung rechtlich prüfen zu lassen und deren fortlaufende Aktualität sicherzustellen.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für rechtliche Konsequenzen, Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Ansprüche, die aus der Verwendung oder dem Fehlen von Rechtstexten entstehen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.
(1) Der Auftragnehmer erstellt Websites nach den jeweils vereinbarten technischen und gestalterischen Anforderungen. Eine rechtliche Beratung oder Prüfung der Website ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Website sämtliche gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen erfüllt. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften, sofern deren Prüfung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Die rechtliche Prüfung der Website sowie sämtlicher Inhalte, Rechtstexte und eingesetzter Dienste obliegt dem Auftraggeber. Dieser ist verpflichtet, die Website vor ihrer Veröffentlichung eigenverantwortlich oder durch entsprechend qualifizierte Stellen prüfen zu lassen.
(4) Werden nach der Fertigstellung oder Veröffentlichung gesetzliche Änderungen, neue behördliche Anforderungen oder geänderte Rechtsprechung wirksam, begründet dies keinen Mangel der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für datenschutzrechtliche oder sonstige gesetzliche Anforderungen, die sich aus nachträglich eingebundenen Diensten, Erweiterungen oder Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte ergeben.
(1) Der Auftragnehmer erstellt Websites nach den jeweils vereinbarten technischen und gestalterischen Anforderungen. Eine rechtliche Beratung oder Prüfung der Website ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistungen.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Website sämtliche gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen erfüllt. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften, sofern deren Prüfung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Die rechtliche Prüfung der Website sowie sämtlicher Inhalte, Rechtstexte und eingesetzter Dienste obliegt dem Auftraggeber. Dieser ist verpflichtet, die Website vor ihrer Veröffentlichung eigenverantwortlich oder durch entsprechend qualifizierte Stellen prüfen zu lassen.
(4) Werden nach der Fertigstellung oder Veröffentlichung gesetzliche Änderungen, neue behördliche Anforderungen oder geänderte Rechtsprechung wirksam, begründet dies keinen Mangel der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für datenschutzrechtliche oder sonstige gesetzliche Anforderungen, die sich aus nachträglich eingebundenen Diensten, Erweiterungen oder Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte ergeben.
(1) Mit der Abnahme oder vereinbarten Übergabe der Website gelten die vertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers als erbracht, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Ein Anspruch auf kostenlosen Support, Wartung, Pflege oder nachträgliche Änderungen besteht nach Projektabschluss nicht.
(3) Änderungs-, Erweiterungs- oder Wartungsleistungen nach Abschluss des Projekts werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und gegen entsprechende Vergütung erbracht.
(4) Abweichende Regelungen, insbesondere im Rahmen eines gesonderten Hosting-, Wartungs- oder Supportvertrags, bleiben hiervon unberührt.
(5) Das Hosting einer Website begründet keinen Anspruch auf kostenlose inhaltliche, gestalterische oder funktionale Änderungen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil eines gesonderten Vertrags oder Leistungspakets sind.
(1) Mit der Abnahme oder vereinbarten Übergabe der Website gelten die vertraglich geschuldeten Leistungen des Auftragnehmers als erbracht, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Ein Anspruch auf kostenlosen Support, Wartung, Pflege oder nachträgliche Änderungen besteht nach Projektabschluss nicht.
(3) Änderungs-, Erweiterungs- oder Wartungsleistungen nach Abschluss des Projekts werden ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und gegen entsprechende Vergütung erbracht.
(4) Abweichende Regelungen, insbesondere im Rahmen eines gesonderten Hosting-, Wartungs- oder Supportvertrags, bleiben hiervon unberührt.
(5) Das Hosting einer Website begründet keinen Anspruch auf kostenlose inhaltliche, gestalterische oder funktionale Änderungen, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil eines gesonderten Vertrags oder Leistungspakets sind.
(1) Die erstellte Website wird für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen Versionen gängiger Webbrowser sowie übliche Endgeräte (Desktop, Tablet und Smartphone) optimiert.
(2) Eine uneingeschränkte Darstellung oder Funktionsfähigkeit in veralteten, nicht mehr unterstützten oder vom Hersteller eingestellten Browsern oder Betriebssystemen wird nicht geschuldet.
(3) Geringfügige Darstellungsunterschiede zwischen verschiedenen Browsern, Betriebssystemen oder Endgeräten stellen keinen Mangel dar, sofern die Funktionsfähigkeit der Website hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(4) Änderungen an Browsern, Betriebssystemen oder technischen Standards, die nach der Abnahme oder Übergabe der Website erfolgen und Auswirkungen auf Darstellung oder Funktion haben, begründen keinen Mangel der ursprünglich erbrachten Leistung.
(1) Die erstellte Website wird für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen Versionen gängiger Webbrowser sowie übliche Endgeräte (Desktop, Tablet und Smartphone) optimiert.
(2) Eine uneingeschränkte Darstellung oder Funktionsfähigkeit in veralteten, nicht mehr unterstützten oder vom Hersteller eingestellten Browsern oder Betriebssystemen wird nicht geschuldet.
(3) Geringfügige Darstellungsunterschiede zwischen verschiedenen Browsern, Betriebssystemen oder Endgeräten stellen keinen Mangel dar, sofern die Funktionsfähigkeit der Website hierdurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(4) Änderungen an Browsern, Betriebssystemen oder technischen Standards, die nach der Abnahme oder Übergabe der Website erfolgen und Auswirkungen auf Darstellung oder Funktion haben, begründen keinen Mangel der ursprünglich erbrachten Leistung.
(1) Nach der Abnahme oder vereinbarten Übergabe der Website übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe, die durch den Auftraggeber oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte vorgenommen werden.
(2) Dies gilt insbesondere für Änderungen an Inhalten, Design, Programmierung, Konfigurationen, Plugins, Erweiterungen, Hosting-Einstellungen oder sonstigen Bestandteilen der Website.
(3) Entstehen durch solche Änderungen Fehler, Funktionsstörungen, Sicherheitslücken oder sonstige Beeinträchtigungen, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht.
(4) Die Behebung von Fehlern oder Schäden, die durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter verursacht wurden, stellt eine gesonderte, kostenpflichtige Leistung dar, sofern der Auftragnehmer deren Beseitigung übernimmt.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung von Änderungs- oder Reparaturarbeiten abzulehnen, sofern diese aufgrund der vorgenommenen Änderungen technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich sind.
(1) Nach der Abnahme oder vereinbarten Übergabe der Website übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Änderungen, Erweiterungen oder sonstige Eingriffe, die durch den Auftraggeber oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte vorgenommen werden.
(2) Dies gilt insbesondere für Änderungen an Inhalten, Design, Programmierung, Konfigurationen, Plugins, Erweiterungen, Hosting-Einstellungen oder sonstigen Bestandteilen der Website.
(3) Entstehen durch solche Änderungen Fehler, Funktionsstörungen, Sicherheitslücken oder sonstige Beeinträchtigungen, haftet der Auftragnehmer hierfür nicht.
(4) Die Behebung von Fehlern oder Schäden, die durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter verursacht wurden, stellt eine gesonderte, kostenpflichtige Leistung dar, sofern der Auftragnehmer deren Beseitigung übernimmt.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung von Änderungs- oder Reparaturarbeiten abzulehnen, sofern diese aufgrund der vorgenommenen Änderungen technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich sind.
(1) Nach der Abnahme oder vereinbarten Übergabe der Website besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, Projektdateien, Websites, Datenbanken, Medien, Backups oder sonstige Daten dauerhaft aufzubewahren.
(2) Der Auftraggeber ist nach der Übergabe selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Website sowie sämtlicher zugehöriger Daten verantwortlich, sofern keine gesonderte Vereinbarung über Backup- oder Wartungsleistungen getroffen wurde.
(3) Eine Wiederherstellung von Daten oder Projekten nach der Übergabe kann, sofern technisch möglich, ausschließlich im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung und gegen entsprechende Vergütung erfolgen.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten oder Projektdateien nach der Übergabe, sofern keine ausdrückliche vertragliche Verpflichtung zur Datensicherung oder Archivierung besteht.
(1) Nach der Abnahme oder vereinbarten Übergabe der Website besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, Projektdateien, Websites, Datenbanken, Medien, Backups oder sonstige Daten dauerhaft aufzubewahren.
(2) Der Auftraggeber ist nach der Übergabe selbst für die regelmäßige Sicherung seiner Website sowie sämtlicher zugehöriger Daten verantwortlich, sofern keine gesonderte Vereinbarung über Backup- oder Wartungsleistungen getroffen wurde.
(3) Eine Wiederherstellung von Daten oder Projekten nach der Übergabe kann, sofern technisch möglich, ausschließlich im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung und gegen entsprechende Vergütung erfolgen.
(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten oder Projektdateien nach der Übergabe, sofern keine ausdrückliche vertragliche Verpflichtung zur Datensicherung oder Archivierung besteht.
(1) Die Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt grundsätzlich in Textform, insbesondere per E-Mail.
(2) Angebote, Annahmen, Freigaben, Änderungswünsche sowie sonstige vertragsrelevante Erklärungen können, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, per E-Mail erfolgen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine gültige und regelmäßig genutzte E-Mail-Adresse bereitzustellen und den Auftragnehmer über Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich zu informieren.
(4) Erklärungen und Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie an die zuletzt vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet wurden, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ihm die Nachricht aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugegangen ist.
(5) Freigaben des Auftraggebers, insbesondere zur Veröffentlichung der Website oder zur Abnahme des Projekts, können in Textform per E-Mail erfolgen und stehen einer schriftlichen Zustimmung gleich, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Die Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt grundsätzlich in Textform, insbesondere per E-Mail.
(2) Angebote, Annahmen, Freigaben, Änderungswünsche sowie sonstige vertragsrelevante Erklärungen können, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist, per E-Mail erfolgen.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine gültige und regelmäßig genutzte E-Mail-Adresse bereitzustellen und den Auftragnehmer über Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich zu informieren.
(4) Erklärungen und Mitteilungen gelten als zugegangen, sobald sie an die zuletzt vom Auftraggeber mitgeteilte E-Mail-Adresse versendet wurden, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ihm die Nachricht aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht zugegangen ist.
(5) Freigaben des Auftraggebers, insbesondere zur Veröffentlichung der Website oder zur Abnahme des Projekts, können in Textform per E-Mail erfolgen und stehen einer schriftlichen Zustimmung gleich, soweit gesetzlich zulässig.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten, interne Dokumente, Kalkulationen, personenbezogene Daten sowie sonstige Informationen, die als vertraulich erkennbar sind oder ihrer Natur nach vertraulich behandelt werden müssen.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(4) Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(5) Zugangsdaten, Passwörter und sonstige sicherheitsrelevante Informationen werden vom Auftragnehmer vertraulich behandelt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
(6) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich bekannt werden.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten, interne Dokumente, Kalkulationen, personenbezogene Daten sowie sonstige Informationen, die als vertraulich erkennbar sind oder ihrer Natur nach vertraulich behandelt werden müssen.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(4) Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(5) Zugangsdaten, Passwörter und sonstige sicherheitsrelevante Informationen werden vom Auftragnehmer vertraulich behandelt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
(6) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich bekannt werden.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags zu verwenden.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Zugangsdaten, interne Dokumente, Kalkulationen, personenbezogene Daten sowie sonstige Informationen, die als vertraulich erkennbar sind oder ihrer Natur nach vertraulich behandelt werden müssen.
(3) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(4) Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, der Auftraggeber ausdrücklich eingewilligt hat oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(5) Zugangsdaten, Passwörter und sonstige sicherheitsrelevante Informationen werden vom Auftragnehmer vertraulich behandelt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.
(6) Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden des Auftragnehmers öffentlich bekannt werden.
(1) Eine Kündigung des Vertrags vor vollständiger Fertigstellung des Projekts ist jederzeit nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich.
(2) Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten.
(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die bis zur Kündigung entstandenen Vergütungsansprüche angerechnet.
(4) Übersteigen die bereits erbrachten Leistungen die geleistete Anzahlung, ist der Differenzbetrag vom Auftraggeber zu begleichen.
(5) Übersteigt die geleistete Anzahlung den Wert der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen, wird der entsprechende Differenzbetrag an den Auftraggeber zurückerstattet.
(6) Ein Anspruch auf Herausgabe von Entwürfen, Zwischenständen oder unvollständigen Arbeitsergebnissen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.
(7) Nutzungsrechte an bereits erstellten Leistungen gehen auch im Falle einer Kündigung erst nach vollständiger Begleichung der hierfür geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über.
(1) Eine Kündigung des Vertrags vor vollständiger Fertigstellung des Projekts ist jederzeit nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich.
(2) Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten.
(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die bis zur Kündigung entstandenen Vergütungsansprüche angerechnet.
(4) Übersteigen die bereits erbrachten Leistungen die geleistete Anzahlung, ist der Differenzbetrag vom Auftraggeber zu begleichen.
(5) Übersteigt die geleistete Anzahlung den Wert der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen, wird der entsprechende Differenzbetrag an den Auftraggeber zurückerstattet.
(6) Ein Anspruch auf Herausgabe von Entwürfen, Zwischenständen oder unvollständigen Arbeitsergebnissen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.
(7) Nutzungsrechte an bereits erstellten Leistungen gehen auch im Falle einer Kündigung erst nach vollständiger Begleichung der hierfür geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über.
(1) Eine Kündigung des Vertrags vor vollständiger Fertigstellung des Projekts ist jederzeit nach den gesetzlichen Bestimmungen möglich.
(2) Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen vom Auftraggeber zu vergüten.
(3) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die bis zur Kündigung entstandenen Vergütungsansprüche angerechnet.
(4) Übersteigen die bereits erbrachten Leistungen die geleistete Anzahlung, ist der Differenzbetrag vom Auftraggeber zu begleichen.
(5) Übersteigt die geleistete Anzahlung den Wert der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen, wird der entsprechende Differenzbetrag an den Auftraggeber zurückerstattet.
(6) Ein Anspruch auf Herausgabe von Entwürfen, Zwischenständen oder unvollständigen Arbeitsergebnissen besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.
(7) Nutzungsrechte an bereits erstellten Leistungen gehen auch im Falle einer Kündigung erst nach vollständiger Begleichung der hierfür geschuldeten Vergütung auf den Auftraggeber über.
(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die vorhersehbar und vertragstypisch sind, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch Hostinganbieter, Domainregistrare oder sonstige Drittanbieter verursacht werden und außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen und der Auftraggeber seiner Pflicht zur Datensicherung nicht nachgekommen ist.
(7) Eine Haftung für Schäden oder Funktionsstörungen, die durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter nach der Übergabe verursacht werden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Die Haftung für Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt richtet sich nach § 29 dieser AGB.
(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die vorhersehbar und vertragstypisch sind, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch Hostinganbieter, Domainregistrare oder sonstige Drittanbieter verursacht werden und außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen und der Auftraggeber seiner Pflicht zur Datensicherung nicht nachgekommen ist.
(7) Eine Haftung für Schäden oder Funktionsstörungen, die durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter nach der Übergabe verursacht werden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Die Haftung für Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt richtet sich nach § 29 dieser AGB.
(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die vorhersehbar und vertragstypisch sind, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch Hostinganbieter, Domainregistrare oder sonstige Drittanbieter verursacht werden und außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
(6) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen und der Auftraggeber seiner Pflicht zur Datensicherung nicht nachgekommen ist.
(7) Eine Haftung für Schäden oder Funktionsstörungen, die durch Änderungen des Auftraggebers oder Dritter nach der Übergabe verursacht werden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Die Haftung für Verzögerungen oder Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt richtet sich nach § 29 dieser AGB.
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Leistungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren.
(2) Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Serverausfälle Ausfälle von Hosting- oder Domainanbietern Störungen von Drittanbieter-Diensten Naturereignisse Streiks oder rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen behördliche Maßnahmen oder Anordnungen Ausfälle von Telekommunikations- oder Stromversorgungsnetzen Cyberangriffe oder vergleichbare IT-Sicherheitsvorfälle, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse
(3) Während der Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungstermine angemessen.
(4) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über ein Ereignis höherer Gewalt und dessen voraussichtliche Auswirkungen informieren, sobald ihm dies möglich und zumutbar ist.
(5) Dauert das Ereignis höherer Gewalt über einen längeren Zeitraum an und wird die Vertragserfüllung dadurch dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zu beenden.
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Leistungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren.
(2) Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Serverausfälle Ausfälle von Hosting- oder Domainanbietern Störungen von Drittanbieter-Diensten Naturereignisse Streiks oder rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen behördliche Maßnahmen oder Anordnungen Ausfälle von Telekommunikations- oder Stromversorgungsnetzen Cyberangriffe oder vergleichbare IT-Sicherheitsvorfälle, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse
(3) Während der Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungstermine angemessen.
(4) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über ein Ereignis höherer Gewalt und dessen voraussichtliche Auswirkungen informieren, sobald ihm dies möglich und zumutbar ist.
(5) Dauert das Ereignis höherer Gewalt über einen längeren Zeitraum an und wird die Vertragserfüllung dadurch dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zu beenden.
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung vertraglicher Leistungen, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen und auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar oder vermeidbar waren.
(2) Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Serverausfälle Ausfälle von Hosting- oder Domainanbietern Störungen von Drittanbieter-Diensten Naturereignisse Streiks oder rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen behördliche Maßnahmen oder Anordnungen Ausfälle von Telekommunikations- oder Stromversorgungsnetzen Cyberangriffe oder vergleichbare IT-Sicherheitsvorfälle, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse
(3) Während der Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungstermine angemessen.
(4) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über ein Ereignis höherer Gewalt und dessen voraussichtliche Auswirkungen informieren, sobald ihm dies möglich und zumutbar ist.
(5) Dauert das Ereignis höherer Gewalt über einen längeren Zeitraum an und wird die Vertragserfüllung dadurch dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zu beenden.
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
(3) Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(4) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
(4) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.